Externer statt interner Datenschutzbeauftragter
Einen Datenschutzbeauftragten extern zu bestellen kann einige Vorteile haben und sogar günstiger sein als ein intern dazu bestellter Mitarbeiter. Schnell entstehen beim internen Datenschutzbeauftragten Kosten von mehr als 5000 Euro pro Jahr. Mit uns haben Sie die Kosten immer genau im Blick, wir erstellen für Ihr Unternehmen ein maßgeschneidertes Angebot und helfen Ihnen Kosten einzusparen.
1. Die Lohnkosten
- Der interne Datenschutzbeauftragte muss einen gewissen Teil seiner Arbeitszeit für den Datenschutz aufwenden; Zeit, in der er nicht seinen eigentlichen betrieblichen Aufgaben nachkommen kann. Im Rahmen der Rechtsprechung (so z.B. ArbG Offenbach a. Main v. 19. 2. 92 1 BV 79/91) gilt, dass ein Datenschutzbeauftragter in einem Unternehmen mit 300 Mitarbeitern 20% seiner Arbeitszeit dem Datenschutz widmen muss. Dieser Wert passt sich der Unternehmensgröße an, darf aber einen Mindestgrenzwert nicht unterschreiten. Ein interner Datenschutzbeauftragter mit einem Jahreseinkommen von 30.000 Euro kann somit schnell 6.000 Euro im Jahr und mehr kosten.
- Der externe Datenschutzbeauftragte konzentriert sich ganz darauf alle notwendigen Aufgaben abzuarbeiten. Egal wie groß Ihr Unternehmen ist: Mit der Bestellung zum Datenschutzbeauftragten sind Sie auf der sicheren Seite und Ihre Mitarbeiter können sich voll und ganz der Arbeit widmen. Treten Sie mit uns in Kontakt und überzeugen Sie sich von unseren Leistungen.
2. Die Materialien
- Der interne Datenschutzbeauftragte hat ein Anrecht auf Materialien, Hilfsmittel, Schulungen, teilweise sogar eigene Räume und Hilfspersonal. Hier können schnell hohe, wiederkehrende Kosten entstehen, denn der Datenschutzbeauftragte muss über neuste Entwicklungen und Anforderungen auf dem Laufenden sein.
- Der externe Datenschutzbeauftragte bringt all seine Materialien selbstverständlich mit. Daß wir aktuelle Gesetzeskommentare benutzen und aktuelle Entwicklungen verfolgen, versteht sich von selbst. Mit der Beauftragung entstehen Ihnen keine weiteren, als die vereinbarten Kosten.
3. Die Haftung
- Der interne Datenschutzbeauftragte haftet im Rahmen des Arbeitsverhältnisses, also für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Dieses erhöhte Haftungsrisiko wird sich der zum Datenschutzbeauftragten ernannte Mitarbeiter regelmäßig durch einen Lohnzuschlag vergüten lassen.
- Der externe Datenschutzbeauftragte übernimmt die Rolle der haftenden Person für die evaluierten Anlagen und Abläufe.
4. Die Schulungen
- Der interne Datenschutzbeauftragte muss sich, wenn er Mitarbeiter im Bereich Datenschutz unterweisen möchte, darauf gründlich vorbereiten (Arbeitszeit), Materialien vorbereiten, aktuelle Entwicklungen im Blick haben, etc.
- Der externe Datenschutzbeauftragte ist darauf eingestellt Schulungen mit aktuellen Materialien zu halten. Geben Sie zum Beispiel Ihren Auszubildenden zusätzliche Kenntnisse im Bereich Datenschutz mit, die sie für die Arbeit in Ihrem Unternehmen aber auch für den weiteren beruflichen Werdegang gut gebrauchen können. Gerne stellen wir für Ihre Mitarbeiter auch Belege über die Teilnahme an Schulungen aus.